Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand vom 01.02.2023)

der Firma – Modelmanagement „Marschik Doris“  nachstehend als „Agentur“ tituliert

Die Vermittlungstätigkeit der Agentur erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Mode-, Werbe-, Filmbranche aber auch auf Komparserie, Events und Messeveranstaltungen. Die Agentur beabsichtigt eine möglichst breite Vermittlungstätigkeit für die Auftraggeber, weshalb an die Unterlagen zur Vermittlung auch keine spezifischen Anforderungen für die eine oder andere Branche gelegt werden können. Aufträge werden nur in seriösen Bereichen vermittelt. Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung erhält die Agentur vom vereinbarten Honorar eine 25 %ige Vermittlungsprovision. Bemessungsgrundlage für diese Provision ist der Auftragsumfang zwischen der Agentur und (vermittelten) Kunden. Ein Recht zur Aufrechnung mit Forderungen gegen die Agentur steht dem Auftraggeber nicht zu. Mündliche Nebenabreden existieren nicht. 

Im Falle des Zahlungsverzuges sind allenfalls getroffene Sondervereinbarungen ungültig. Für Mahnungen werden Spesen iHv EUR 10,–/Mahnung verrechnet. Modelmanagement  ist berechtigt im Falle des Verzugs Verzugszinsen iHv 4 % p.a. zu verrechnen. Durch die Genehmigung des Vertrages durch den Erziehungsberechtigten/gesetzlichen Vertreter, tritt dieser dem Vertag als Schuldner bei und haftet für die Zahlung des vertraglich vereinbarten Honorars unmittelbar und direkt. Sämtliche Leistungen von der Agentur bleiben solange im Eigentum der Agentur  bzw. in deren ausschließlicher Verfügungsgewalt, solange die Zahlungen nicht fristgerecht und zur Gänze erfolgt sind. Die Agentur ist zudem von seiner Leistungspflicht befreit, solange der Auftraggeber seinerseits in Verzug ist.

Die Agentur übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen wird, sowie über die Eigenschaft der Fotos – die Agentur bemüht sich aber nach besten Kräften, dass eine für den Auftraggeber erfolgreiche Vermittlung zustande kommt. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Fotos, müssen vom Urheber zur Verwendung freigegeben werden, die Haftung dafür, liegt beim Auftraggeber.

Eine Haftung oder Ansprüche auf Rückzahlung von Honoraren aufgrund fehlgeschlagener Vermittlungsversuche ist ausgeschlossen; selbiges gilt für allfällige Nachteile, die aus den Leistungen der Agentur entstehen. Die Agentur übernimmt keine Haftung aus Schadenersatz, insbesondere nicht für mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, soweit zwingende konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht anderes vorsehen. Sofern die Agentur aus den gesetzlichen Bestimmungen für einen Schaden/Nachteil einzustehen hat, ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Agentur übernimmt keine Haftung und nimmt keine Prüfung dafür vor, ob ein Auftraggeber überhaupt für eine bestimmte, zu vermittelnde Tätigkeit geeignet ist. Die Verantwortung dafür liegt alleine beim Auftraggeber.

Über das Widerrufsrecht wurde ausführlich informiert. Es wird vom Auftraggeber verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, deshalb hat dieser der Agentur im Falle eines Widerrufs einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. (Folgen des Widerrufs)

Auf sämtliche Vereinbarungen mit der Agentur ist österreichisches Recht anwendbar, sofern zwingend gesetzliche Bestimmungen eine andere Rechtsordnung für einzelne Regelungen nicht vorsehen. Im Falle von Streitigkeiten ist das Bezirksgericht Traun zuständig, es sei denn zwingend gesetzliche Bestimmungen sehen gegenteiliges vor.